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Richter kritisieren Schreiber

Alle 54 Flensburger RichterInnen haben gestern die Berichterstattung über das sogenannte Flensburger Behindertenurteil kritisiert: Die Urteilsgründe seien in den Medien „verkürzt und zum Teil mißverständlich wiedergegeben worden“. Ihr betroffener Kollege habe sich „umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen mit dem ihm unstreitig vorgetragenen Sachverhalt auseinandergesetzt“. Das Urteil hatte einem Ehepaar recht gegeben, das Minderungsansprüche aus einem Reisevertrag geltend machte. Die Familie hatte ihr Urlaubshotel zeitweise mit Schwerstbehinderten teilen müssen. Die Menschenwürde der Behinderten werde durch die Zubilligung von Gewährleistungsansprüchen nicht verletzt, wurde im Urteil betont. dpa

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