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■ NaziKnast für Remer

Schweinfurt (dpa) – Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß hat die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt den 80jährigen ehemaligen Generalmajor Otto- Ernst Remer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Remer hatte in sogenannten Depeschen, die im Bundesgebiet verteilt wurden, die Judenvergasung in Konzentrationslagern der Nazis bestritten. Eine Bewährungsstrafe war laut Gericht ausgeschlossen, da keine günstige Sozialprognose abgegeben werden konnte.

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