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Bodenloser Umweltschutz

Bund, Umweltbehörde und GAL im Wettstreit um  ■ Bodenschutzgesetz

Wann werden Hamburgs Böden gesetzlich vor Umweltgiften geschützt? Geht es nach der GAL, gilt es keine Zeit mehr zu verlieren. „Ein Bodenschutzgesetz hat die SPD bereits vor zehn Jahren angekündigt, doch es bisher nicht geschafft, den Worten Taten folgen zu lassen“, kritisiert der GAL-Abgeordnete Joachim Schulze-Bergmann. Um das zu ändern, werden die Grünen am Donnerstag in die Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen.

Das 20 Paragraphen starke Werk orientiert sich an dem Baden- Württembergischen Bodenschutzgesetz. Allerdings habe die GAL, so Schulze-Bergmann, die Eingriffsmöglichkeiten der Umweltbehörde stärker hervorgehoben. Ziel des Regelwerks ist es, das hanseatische Erdreich vor Überdüngung, Versiegelung und Umweltgiften jeder Art zu schützen.

Die Umweltbehörde soll eine Kommission einrichten, die sich ausschließlich mit diesem Thema befaßt. Bei jeder Entscheidung über eine Baumaßnahme, die zu einer Bodenbelastung führen kann, müssen diese Kommission oder das für den lokalen Bodenschutz zuständige Bezirksamt beteiligt werden. Die Kommission soll außerdem befugt sein, Maßnahmen anzuordnen, die vermeidbare Bodenbeeinträchtigungen durch die Landwirtschaft unterbinden.

Auch Umweltsenator Fritz Vahrenholt hält ein Bodenschutzgesetz „für unerläßlich“, ruft aber zuerst nach der Bonner Regierung. „Wir brauchen bundeseinheitliche

1Werte“, betont der Behördenpräses, der erwartet, daß die Bundesregierung „noch in dieser Legislaturperiode“ ein Bodenschutzgesetz vorlegt. Ein Sprecher des Bonner Umweltministeriums gestern zur taz: „Im Januar bringen wir das auf den parlamentarischen Weg, vor der nächsten Wahl sind wir damit sicher durch“. Marco Carini

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