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Putlitzbrücke: Anklage noch in diesem Jahr

■ Ermittlung wegen „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“

Berlin. Gegen die beiden Männer, die Ende August einen Sprengstoffanschlag gegen das jüdische Mahnmal an der Putlitzbrücke in Tiergarten verübt haben, soll noch dieses Jahr Anklage erhoben werden. Dies erklärte auf Anfrage der taz gestern die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Uta Fölster.

Detlef M., in dessen Wohnung nach seiner Festnahme im September ein umfangreiches Waffenarsenal gefunden wurde, und sein Freund Lutz Me. sitzen seit rund vier Wochen in Untersuchungshaft in Moabit. Beide haben nicht nur die Tat in Tiergarten, sondern auch ein weiteres Bombenattentat gegen ein Asylbewerberheim in Wedding gestanden. Derzeit wird gegen beide wegen Paragraph 311 des Strafgesetzbuches (Herbeiführung einer Spengstoffexplosion) ermittelt.

Detlef M. wird auch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Außerdem werden weitere Straftaten untersucht, die beide Männer möglicherweise begangen haben. Nach wie vor geht die Staatsanwaltschaft davon aus, daß die Täter aus eigenem Antrieb handelten und keine Verbindung zur rechtsextremen Szene besaßen. Für die Anklage nach Paragraph 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gebe es keine Anhaltspunkte.

Der damals ebenfalls festgenommene 27jährige Frank K. soll keine Verbindung zum Putlitz-Anschlag haben. Er hatte lediglich Sprengstoff von M. erhalten und sich beim Hantieren mit einer Granate drei Finger weggesprengt. Ironie der Geschichte: Er wurde damals im Jüdischen Krankenhaus in Wedding festgenommen. Inzwischen wurde gegen ihn Anklage wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben. sev

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