: Der Senat soll schrumpfen
■ Diepgen und die SPD zur geplanten Verwaltungsreform
Berlin. Der Landesparteitag der SPD hat am Wochenende Leitlinien für eine Reform der Berliner Verwaltung beschlossen. Unabhängig davon legte auch der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen seine Grundzüge für die zukünftige Stadtstruktur fest. Diese will er bereits in der morgigen Senatssitzung beraten. Nach Diepgens Vorstellung soll schon in der nächsten Legislaturperiode die Zahl der Senatsressorts auf zwölf reduziert werden, die SPD will gar mit zehn auskommen. So sollen Verkehr mit Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammengefaßt und die Bundesangelegenheiten der Justiz zugeschlagen werden. Die Zahl der Staatssekretäre will Diepgen auf einen pro Verwaltung beschränken. Er will zudem eine klare Kompetenzverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen. Bei ersterer sollen „Aufgaben wie insbesondere die städtebauliche Gestaltung des Zentrums der Stadt, die gesamtstädtische Planung, die verkehrliche Infrastruktur“ konzentriert werden, letztere erhalten die Zuständigkeit für Betreuungsfunktionen.
Zwei Vorhaben Diepgens stoßen auf Protest beim Koalitionspartner. Er will die Zahl der Bezirke auf 15 verkleinern. Dabei sollen in der Regel vorhandene Bezirke zusammengelegt werden. Dadurch könnten, nach Angaben der Innenverwaltung, jährlich 119 Millionen Mark gespart werden. Die so entstehenden Großkommunen würden allerdings nach Ansicht des Kreuzberger Bürgermeisters Peter Strieder (SPD) „die Axt an die Einheitsgemeinde Berlin“ legen. Auch spricht sich die SPD gegen die Bildung weiterer Landesämter aus. Strittig dürfte zwischen den Koalitionsparteien auch das von der SPD geforderte politische Bezirksamt sein. Die CDU steht dieser Möglichkeit, auch im Bezirk politische Koalitionen zu bilden, skeptisch gegenüber. Allerdings will auch sie den Bezirken mehr Eigenständigkeit in der Haushaltsplanung zugestehen. Diese sollen zukünftig Globalsummen zugewiesen bekommen. Über deren Verteilung werden allerdings nur noch fünf statt bislang sieben Bezirksamtsmitglieder entscheiden. Zudem sollen durch ein Gutachten „Einsparpotentiale in der Verwaltung [...] durch Veränderung der Trägerschaft für öffentliche Dienstleistungen“ ermittelt werden. dr
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