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Mietausgleich läuft 1994 aus

Berlin. Der Berliner Mietausgleich wird einem Senatsbeschluß von gestern zufolge bis September 1994 schrittweise abgebaut. Ab 1. Oktober 1994 wird dann nur noch eine auf „bestimmte Problemgruppen und besonders betroffene Einzelfälle“ begrenzte Härtefallregelung greifen. Mit der zweijährigen Übergangsregelung soll laut Bausenator Nagel den Empfängern die Möglichkeit gegeben werden, „sich rechtzeitig auf die neue finanzielle Situation einzustellen“. Mittelfristig hofft Nagel, daß der Wegfall des Mietausgleichs zu einer höheren Mietenstufe Berlins im Wohngeldbereich führen wird.

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