Zombies sind keine Menschen

Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Einziehung des Horrorfilmes „Tanz der Teufel“ durch das Landgericht München aufgehoben. In einem veröffentlichten Beschluß heißt es, die Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen verstoße nicht gegen die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde: „Zombies“ seien keine Menschen. (AZ: 1 BvR 698/89) Dem Verfassungsgericht zufolge zeigt der 1985 eingezogene Horrorfilm in Großaufnahmen, wie Monster, die zuvor Menschen gewesen sind, auf drastische Weise getötet werden. Der Filmverleih hatte den Streifen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft zur Prüfung vorgelegt und sich bereit erklärt, umstrittene Stellen aus dem Film herauszuschneiden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte jedoch die Prüfkassette mit der Begründung, der Film enthalte Sequenzen, die grausame und unmenschliche Gewalttaten in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstelle.