piwik no script img

Fünf Jahre für tödlichen Fußtritt

Berlin. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde ein 19jähriger Lichtenberger gestern zu fünf Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Im März 92 hatte der Angeklagte auf ein 15jähriges Mitglied seiner Bande eingeschlagen und ihm vor den Augen weiterer Bandenmitglieder einen Fußtritt gegen den Hals versetzt. Der Obduktionsbefund bewies eindeutig, daß der Tod durch diese Verletzung eingetreten war.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen