Fünf Jahre Haft für Soldat

■ Frau vor fahrende U-Bahn gestoßen

Berlin. Ein 22jähriger Bundeswehrsoldat, der im Vollrausch eine 26jährige Frau vor eine U-Bahn gestoßen hatte, ist gestern vom Landgericht Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die 23. Große Strafkammer verhängte die für Vollrausch-Delikte mögliche Höchststrafe. Der Angeklagte hatte im April das ihm unbekannte Opfer vor einen fahrenden Zug gestoßen. Die Frau war sofort tot. In der Begründung des Urteils sprach das Gericht von einer „sinnlosen und gefühlskalten Tat“.

Die Staatsanwältin hatte 13 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Das Gericht stellte jedoch fest, daß der Angeklagte zur Tatzeit mehr als drei Promille hatte, was seine Schuldfähigkeit für einen Mord ausschließe. Der Vorsitzende Richter sagte, die Justiz habe „die Privilegierung für Straftaten unter Alkoholeinfluß zu beachten“. Der 22jährige hatte vor der Tat den ganzen Tag Alkohol getrunken und sich nach einem Streit mit seinem Bruder auf den U-Bahnhof verirrt. Fassungslos waren die Richter über die Einstellung des Angeklagten nach der Tat. Der Mann habe keine Reue gezeigt, sondern sich nur mit seiner Situation beschäftigt. Diese „Gefühlskälte“ werteten die Richter „entscheidend“ zu Lasten des Soldaten. dpa