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Arbeit zu Dumpingpreisen

Bis Ende Oktober diesen Jahres wurden bei Kontrollen des Hamburger Arbeitsamts 996 Fälle illegaler Beschäftigung von Ausländern festgestellt, schon jetzt rund 20 Prozent mehr als 1991. Das sagte der Präsident des Landesarbeitsamts Nord, Georg Fiedler, gestern vor der Presse.

Die Dunkelziffer liegt jedoch erheblich höher. „Bei den vom Arbeitsamt Hamburg aufgegriffenen Fällen wurden zwar meist die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten, die Arbeitgeber haben aber versäumt, eine Arbeitserlaubnis für die Beschäftigten zu beantragen.“ Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100000 Mark gegen den Arbeitgeber und bis zu 1000 Mark gegen den Arbeitnehmer. Der wird dann ausgewiesen und bekommt ein fünfjähriges Einreiseverbot.

„Neuerdings tritt die illegale Beschäftigung von Ausländern verstärkt bei Firmen auf, die im Rahmen von Kontingentwerkverträgen in Deutschland tätig werden“, erläuterte Fiedler. Regierungsvereinbarungen ermöglichen Werkverträge zwischen deutschen und osteuropäischen Firmen. Zwar müssen sie auf der Basis der deutschen Tarife und Sozialbestimmungen geschlossen werden, „die werden jedoch häufig unterlaufen“. Oft handele es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung. „Es werden Stundenlöhne von zwei bis fünf Mark gezahlt.“ Torsten Schubert

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