: Vater Staat bezahlt den Schutz gegen Tetanus
Folgende Impfungen werden in Hamburg öffentlich empfohlen: Die Tuberkuloseimpfung bei Neugeborenen, die in einem Bezirk mit überdurchschnittlicher Tuberkulose- Häufigkeit wohnen. Weiterhin: dreimalige Schutzimpfung gegen Diphtherie und Tetanus und drei Schluckimpfungen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. Ab dem 15. Lebensmonat sollte laut Empfehlung die Masern-Mumps-Röteln-Impfung erfolgen, die im sechsten Lebensjahr aufgefrischt werden muß. Polio-Schluckimpfung und Tetanus-Impfung sollen aufgefrischt werden.
Zu den in Hamburg öffentlich empfohlenen Impfungen gehören in bestimmten Fällen auch weiterhin die gegen Grippe, gegen Hirnhautentzündung (Haemophilus influenza b, hib) und Keuchhusten.
Vater Staat zahlt den Schutz gegen Polio, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Hirnhautentzündung und Röteln. Die Krankenkassen übernehmen die übrigen Schutzimpfungen zumindest für Kinder. VM
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