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Bundesrat gegen Wohnungsnot

■ Bundesratsinitiative vorgestellt / Arbeitsförderungsgesetz abgelehnt / Bundestag verabschiedet den Haushalt für 1993 / NRW und Bremen erhalten mehr Geld

Bonn (AP/dpa/taz) – Der Bundesrat hat am Freitag wichtige Beschlüsse für einen besseren Schutz von Mietern gefaßt. Er verabschiedete mit breiter Mehrheit eine Gesetzesinitiative für den Bundestag, wonach in Ballungsgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen generell nicht mehr erlaubt sein soll. Ferner forderte der Bundesrat, Eigenbedarfskündigungen in den neuen Ländern für einen längeren Zeitraum auszuschließen.

Die Initiative gegen die wachsende Flut der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kam gemeinsam vom rot-grün regierten Hessen und vom CSU-regierten Bayern. Danach sollen in einem Zeitraum von fünf Jahren in größeren Städten Mietwohnungen grundsätzlich nicht mehr verkauft werden dürfen. Genehmigungen soll es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen geben, etwa wenn die Mehrheit der Mieter die Wohnungen erwerben will oder die wirtschaftliche Existenz des Vermieters gefährdet ist. Gegen das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz, wonach Eigenbedarfskündigungen in den neuen Ländern für drei weitere Jahre ausgeschlossen sein sollen, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuß an. Die Länder wünschen wegen der besonders schwierigen Wohnungssituation im Osten einen Zeitraum von fünf Jahren.

Der Bundesrat hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes abgelehnt, mit der rund fünf Milliarden Mark bei der Bundesanstalt für Arbeit eingespart werden sollen. Die Länderkammer erhob gestern in Bonn mit einfacher Mehrheit Einspruch. Der Bundestag hatte das Vermittlungsergebnis bereits am 13. November gebilligt und kann, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, den Einspruch der Länder mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Die Novelle soll zum 1. Januar 1993 in Kraft treten.

Mit der Mehrheit der Koalition hat der Bundestag gestern den Bundeshaushalt 1993 verabschiedet. Er sieht Ausgaben von 435,6 Milliarden Mark vor, 2,5 Prozent mehr als 1992. In der vorangegangenen traditionellen Schlußrunde der Haushaltsexperten nach der dreitägigen Debatte hatten SPD und Koalition ihre Differenzen noch einmal offen ausgetragen. Der Bundesrat muß dem Bundesetat noch zustimmen.

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen erhalten nachträglich Zahlungen aus dem Bund- Länder-Finanzausgleich. Außerdem werden die Zuwendungen an Bremen auf die Höhe derjenigen des Saarlands angeglichen. Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesänderung am Freitag einstimmig verabschiedet.

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