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„Nationalistische Front“ wurde verboten

■ Seiters beschränkte sich auf Verbot der NF

Berlin (dpa/taz) – Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) hat gestern die rechtsextremistische „Nationalistische Front“ (NF) verboten. Die Bundesinnenministerkonferenz hatte bereits vor Wochen ein solches Verbot gefordert.

Die NF gehört zu den gewalttätigsten neonazistischen Organisationen. Die Nähe von aggressiver, menschenverachtender Propaganda und entsprechender Tat wird bei kaum einer anderen Neonazi- Truppe so deutlich wie bei der NF. Die NF sieht sich als Nachfolgeorganisation der SA, als neue „vereinigte Kraft aller revolutionärer Nationalisten“. Sie propagiert einen „völkischen Sozialismus“ und gibt sich antikapitalistisch und antiimperialistisch. Mit dieser Propaganda gelang es ihr mühelos, nach dem Mauerfall auch im Osten Fuß zu fassen.

Die 1985 gegründete NF – derzeit etwa 130 Mitglieder – nahm erstmals am 29. September 1991 in Bremen an Landtagswahlen teil, erzielte jedoch nur 0,03 Prozent der Stimmen. Die von Meinolf Schönborn geführte Kaderorganisation ist vor allem in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern und Bremen aktiv, hat aber auch in etlichen Orten der Ex-DDR Niederlassungen gegründet. Die NF arbeitet teilweise mit der hauptsächlich in Brandenburg aktiven „Deutschen Alternative“ (DA) zusammen, deren Verbot vom brandenburgischen Innenminister Ziel gefordert worden war. Warum das Bundesinnenministerium sich jetzt auf die NF beschränkt, war gestern nicht zu erfahren. Ein Verbot von rechtsextremen Gruppen kann nur unter ganz engen Voraussetzungen ausgesprochen werden. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Vereinigung nur dann verboten werden, wenn sie sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“. Seite 5

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