: Gegendarstellung-betr.: "Pelzimporteur verliert vor oberstem Gericht", taz vom 20.11.92
Der Artikel „Pelzimporteur verliert vor oberstem Gericht“ in der Ausgabe Nr. 3864 der „tageszeitung“ vom 20. 11. 1992 enthält in Überschrift und Text viele unwahre Behauptungen über mich.
Behauptet wird als große Überschrift: „Pelzimporteur vor oberstem Gericht“.
Richtig ist: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 17. 11. 1992 endgültig die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (nicht Arbeitsgemeinschaft) AGA und Günther Peter in dem zentralen Punkt 1.a verurteilt. Damit ist beiden vom obersten Gericht rechtskräftig untersagt worden, die unwahre Behauptung aufzustellen, ich hätte 100000 Felle nach Spanien geschmuggelt.
Behauptet wird, die Vorinstanzen des „Berliner Obergerichts“ hätten sich, gestützt auf eine Falschaussage des Chefs der Pelzlobby, Walter Langenberger, schützend vor den Hamburger Pelzhändler Paul Fehns gestellt.
Richtig ist: Die Aussage von Herrn Langenberger hatte keinen Einfluß auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Das „Berliner Obergericht“ ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Behauptet wird: „Der spanische Zoll hatte wenige Tage zuvor 65000 Felle von Jaguaren und Leoparden sichergestellt, die via Hamburger Hafen ans Mittelmeer gelangt waren. In den Containern fanden sich Putzlappen der Firma Paul Fehns.“
Richtig ist: Ich habe weder Felle von Jaguaren oder Leoparden noch Putzlappen nach Spanien geliefert. Das Bundesumweltministerium hat festgestellt, daß diese Vorwürfe der AGA/Peter unbegründet und haltlos sind. Es habe ein derartiges Geschäft nicht gegeben. Die AGA/Peter haben selbst erklärt, daß sie keine konkreten Anhaltspunkte für die gegen mich erhobenen Vorwürfe besitzen, es handle sich um ein telefonisches „Mißverständnis“.
Behauptet wird: „Obwohl Peter immer nur von einer 'Hamburger FIrma' redet, den Namen Fehns nicht in den Mund nimmt, behauptet Langenberger später, Peter habe Fehns öffentlich denunziert. Allein gestützt auf Langenbergers Aussage, verurteilt die Hamburger Justiz die AGA zur Zahlung eines Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung.“
Richtig ist: 1) Peter hat dem Gericht bestätigt, die ihm jetzt verbotene Behauptung aufgestellt und dabei den Namen Fehns genannt zu haben. 2) Die Aussage Langenbergers hatte keinen Einfluß auf die OLG Entscheidung. 3) Die AGA ist nicht zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt worden, weil es bisher kein derartiges Verfahren gibt.
Hamburg, den 28.11.1992,
Paul Fehns GMBHHelmut Fehns
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