: Haus der Demokratie wird nicht zurückgegeben
■ Unabhängige Kommission: Restitutionsanspruch unzulässig/ Stiftung als Träger
Mitte. Jubel im „Haus der Demokratie“. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Unabhängige Kommission“ zur Überprüfung des DDR-Parteivermögens entschied gestern, daß das von der Bürgerbewegung genutzte Haus in der Friedrichstraße nicht an die Liquidatoren des Oberschlesischen Steinkohlesyndikats (OSS) zurückgegeben wird. Wie Hans-Jürgen Pieper, Vorsitzender der Kommission, vor der Presse berichtete, habe sich das Gremium gegen eine anderslautende Beschlußvorlage des eigenen Kommissionssekretariats gewandt. Mit „sehr großer Mehrheit“, so Pieper, sei man zu der Auffassung gelangt, daß die Enteignung des Hauses im Februar 1949 besatzungsrechtlichen Vorschriften unterlag, das Haus daher – wie im Einigungsvertrag festgelegt – unter das Restitutionsverbot falle. Das Sekretariat hatte dies in ihrer überstimmten Vorlage noch anders gesehen. Es argumentierte, daß die Enteignung 1949 zwar von den Alliierten verfügt, die Entscheidung aber erst nach Gründung der DDR im Amtsblatt veröffentlicht worden sei. Daher sei die Enteignung rechtsunwirksam.
Über diese Grundstücke der sogenannten Liste 3 gibt es schon seit Monaten einen heftigen Streit. Das Kammergericht entschied im Oktober 1991, daß die Enteignungen trotz der erst in DDR-Zeiten erfolgten Veröffentlichung gültig seien. Der Senat schloß sich dieser Auffassung an. Beide stehen damit im Gegensatz zum Bundesinnenministerium, das einen Restitutionsanspruch für zulässig hält.
Auf die Frage, ob die Entscheidung der Kommission ein Präzendenzbeschluß für die anderen 1.000 Berliner Grundstücke der Liste 3 schaffe, sagte Pieper, daß über die endgültigen Besitzverhältnisse das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zu entscheiden habe. Die Kommission habe nicht entschieden, wem das Haus gehöre, sondern nur über die wichtige Detailfrage, ob ein Restitutionsanspruch zulässig sei. Fest steht bisher nur, daß das Haus nicht der PDS gehörte, der Tauschvertrag mit den jetzigen Nutzern, der Bürgerrechtsbewegung, also nichts über die Besitzverhältnisse aussagt. Die Kommission habe aber eine Empfehlung ausgesprochen, sagte Pieper. Mit ebenfalls großer Mehrheit habe man sich für die Übereignung des Hauses im Wert von mindestens 60 Millionen Mark an eine gemeinnützige Stiftung ausgesprochen. Diese Stiftung war von der Bürgerrechtsbewegung schon eigens für den Erwerb des Hauses Ende 1991 gegründet worden. Zur Zeit stehe nur noch die Genehmigung des Bundesjustizministeriums aus, sagte die Geschäftsführerin des Hauses der Demokratie, Kristine Hoffmann. aku
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen