: Haus der Demokratie fällt nicht an Preussag
■ Aber die Bürgerbewegungen haben das Berliner Haus noch nicht endgültig
Berlin (AFP) – Das Haus der Demokratie bleibt den Bürgerbewegungen vorerst erhalten. Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung der Parteivermögen der DDR sprach sich am Dienstag mehrheitlich gegen eine Rückübertragung der Immobilie an die Preussag AG in Hannover aus. Das Stahlunternehmen hatte die Vermögensansprüche als Rechtsnachfolger des früheren Hausbesitzers, des Oberschlesischen Steinkohlensyndikats, angemeldet. Wie der Leiter der Unabhängigen Kommission, Hans-Jürgen Papier, mitteilte, ist damit aber noch nicht entschieden, ob das Haus den Bürgerbewegungen tatsächlich zugesprochen wird. Die „dritte Alternative“ sei eine Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Dabei sei fraglich, ob dies für eine Bürgerbewegung gelte.
Zur endgültigen Entscheidung will die Kommission nun einen Vorschlag des Bundesvermögensamtes abwarten. Papier betonte, der Rückübertragungsanspruch sei mit „sehr großer Mehrheit“ abgelehnt worden, so daß er sich auch bei einem gegenteiligen Vorschlag des Bundesamtes keine andere Entscheidung vorstellen könne.
Die Immobilie im Berliner Zentrum war 1941 von dem Oberschlesischen Steinkohlensyndikat erworben worden, zu deren Anteilseignern auch die „Reichswerke Hermann Göring“ gehörten. Die Bürgerbewegungen hatten gegen eine mögliche Rückübertragung als „Entschädigung von Kriegsverbrechern“ protestiert. Den DDR- Bürgerbewegungen war das Gebäude, das vor der DDR-Wende die SED-Kreisleitung Berlin-Mitte beherbergt hatte, auf Beschluß des Zentralen Runden Tisches zur Verfügung gestellt worden. Ende 1990 hatte die SED-Nachfolgerin PDS den Bürgerbewegungen das Haus zu einem symbolischen Preis von 60.000 Mark überlassen.
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