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■ UngarnAbtreibungsreform

Berlin (taz) – Das ungarische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit ein neues Abtreibungsgesetz verabschiedet, nach dem ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten möglich ist, wenn sich die Schwangere in einer „schweren Krisensituation“ befindet. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit der sozialen Indikation, wie dpa irrtümlich meldete. Gemeint sei eine psychische oder physische Krise der Schwangeren, die diese bei einer vom „Staatlichen Dienst zum Schutz der Familie“ durchgeführten Zwangsberatung glaubhaft machen müsse, so Judit Hatfaludi von der feministischen „Kampagne für eine Freie Wahl“ in Budapest. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder der Fötus schwer geschädigt ist, ist eine Abtreibung auch nach der 18. Woche möglich. Minderjährige brauchen für eine Abtreibung künftig die Zustimmung der Eltern.

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