■ Rechtsaußen: Gegen Nazi-Symbole
Bonn (dpa) – Das Werben mit Kennzeichen und Gegenständen, die denjenigen nationalsozialistischer Organisationen oder anderer verbotener Vereinigungen ähnlich sind, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Dieselbe Strafandrohung gilt für diejenigen, die solche Kennzeichen herstellen, vorrätig halten oder in der Öffentlichkeit verwenden. Eine entsprechende Initiative hat Niedersachsen am Freitag im Bundesrat eingebracht. Der Gesetzesantrag wurde zunächst an die Ausschüsse überwiesen.
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