Maastricht gebilligt

■ Bundesrat stimmt einstimmig zu/ Brunner (FDP) und Grüne klagen

Bonn (dpa) – Der Vertrag von Maastricht für eine Europäische Union ist jetzt auch von Deutschland endgültig ratifiziert. Rund zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am Freitag nach längerer Debatte auch der Bundesrat – einstimmig – dem Vertragswerk für die politische sowie die Wirtschafts- und Währungsunion zu. Ebenfalls einstimmig billigte die Ländervertretung die mit dem Maastricht-Vertrag verbundenen Grundgesetzänderungen, die dem Bundestag und dem Bundesrat erhebliche Mitspracherechte in Europafragen einräumen. Wegen zweier weiterer Begleitgesetze wurde hingegen der Vermittlungsausschuß angerufen, weil hier der Bundesrat in Einzelpunkten seine Rechte beschnitten sieht. Die Ratifizierung des Maastricht-Vertrages wird davon aber nicht berührt.

In seiner letzten Sitzung im auslaufenden Jahr mit einer Rekord- Tagesordnung von 108 Punkten billigte der Bundesrat auch abschließend die Gesundheitsreform und ließ den Bundeshaushalt 1993 passieren, obwohl der Finanzausschuß der Länderkammer die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatte.

Unterdessen hat der Münchner FDP-Politiker Manfred Brunner gegen die Zustimmung zu dem Vertrag Verfassungsbeschwerde eingelegt. In dem vom Prozeßbevollmächtigten Brunners, dem Staatsrechtler Schachtschneider, formulierten Schriftsatz heißt es, mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur Europäischen Union würden der „demokratische deutsche Staat in einen Führerstaat“ verändert und das Grundgesetz wesentlich verletzt. Auch vier Europaabgeordnete der Grünen kündigten Verfassungsklage an. Hauptpunkt ihrer Klage ist die angebliche Verletzung der Verfassung durch Ausschluß einer breiten Mitwirkung durch die Bevölkerung. Deshalb verlangen die Abgeordneten eine Volksabstimmung.