: Gurke des Tages
■ Waldgesetz des Freistaates Sachsen
Sächsische Pferde werden 1993 Nummernschilder erhalten. Entsprechend einem Passus im Waldgesetz des Freistaates ist mit Jahresbeginn neben einer Ausweisung von Reitwegen auch die „Kennzeichnung der Pferde“ vorgesehen. Halter der umweltfreundlichen Verkehrsmittel können ab Januar entsprechende Kennzeichen für ihre Vierbeiner beantragen. Die Schilder werden gegen Gebühr ausgegeben und sollen dann zu beiden Seiten des Halfters sichtbar angebracht werden. TÜV und ASU sind für die Gäule zunächst noch nicht fällig.
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