Irreführung

KOMMENTAR

Irreführung

Darauf können Norddeutschlands Jung-Radiohörer samt gebührenzahlender Elternschaft nun wirklich verzichten. Ein NDR-Programm, das versucht, die kommerziellen Anbieter an Informationsgehalt noch zu unterbieten — kein Bedarf.

Geht NDR5 auf der Grundlage des jetzt vorliegenden Konzepts auf Sendung, dient das öffentlich-rechtlichem Selbstzweck, nicht der Erfüllung des Programmauftrags. Richtig: Dieser sieht auch den Punkt „Unterhaltung“ vor, aber an letzter Stelle des Staatsvertrags, nicht an erster. Dort steht Information. Zu Recht bei einem dualen Rundfunksystem, in dem kommerzielle Anbieter von Wortbeiträgen unterbrochene Unterhaltung zur Genüge bieten.

Der gängige Einwand öffentlich-rechtlicher Wortbegrenzer, Informationen könnten sich die jugendlichen Hörer ja bei NDR1,2,3,4 holen, geht im Zeitalter des Format-Radios fehl. Die anderen NDR-Programme haben sich zielgruppen-bewußt von den Jugendlichen abgewandt, sie wollen sie gar nicht mehr ansprechen. Ein zusätzliches öffentlich-rechtliches Jugendradio muß daher beide Teile des Programmauftrags erfüllen: Information und Unterhaltung. Musik plus „intelligentes Kopfradio“, wie NDR-Intendant Plog das Jugendradio einst ankündigte.

Diesen Anspruch mit — über den Daumen gepeilt — 16 mal zwei Minuten Information täglich einlösen zu wollen, ist mit dem Begriff „Irreführung“ der Gremien (und damit der Gebührenzahler) noch maßvoll umschrieben. Uli Exner