Aus für doppeltes Abkassieren

■ Bausenat will nach Kritik künftig auf Grundmieterhöhung bei öffentlich geförderten Wohnungen in Ostberlin verzichten, damit Mieter nicht doppelt zahlen müssen

Berlin. Gute Nachricht für die MieterInnen der etwa 5.000 Ostberliner Wohnungen, die zur Zeit mit öffentlichen Mitteln saniert werden. Ihre Mieterhöhung nach Abschluß der Sanierung soll nicht mehr so hoch ausfallen wie bisher möglich. Die Senatsbauverwaltung will sich gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften dafür einsetzen, „Unsicherheiten hinsichtlich der Förderungsvereinbarungen“ auszuräumen. Im Klartext bedeutet dies, daß die Wohnungsbaugesellschaften bei den Mietern nicht mehr doppelt abkassieren dürfen. Ein entsprechendes Schreiben des Bausenators Wolfgang Nagel (SPD) an die Wohnungsbaugesellschaften wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres verschickt.

Die Änderung betrifft sowohl das Leerstandsbeseitigungs-, das Denkmalpflege- sowie das sogenannte „25-Millionen“-Programm. Vor allem bei letzterem hatte es in der Vergangenheit des öfteren Konflikte um die künftige Miethöhe gegeben. So wollte die Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg (WIP) in der Oderberger Straße 47 nach Wegfall der Sozialbindung jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten an die MieterInnen weitergeben. Dies hätte den gängigen Modernisierungsumlagen bei den bei MieterInnen gefürchteten Privatmodernisierungen entsprochen (die taz berichtete).

Nach Protesten der zuständigen Mieterberatung hatte der Senat eine Runde einberufen, auf der nachdrücklich betont wurde, daß im Falle öffentlich geförderter Erneuerungsmaßnahmen die Kosten grundsätzlich nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Ausräumen will der Bausenat auch die Unsicherheiten hinsichtlich der für Ostdeutschland seit 1.Januar geltenden Mieterhöhung. Auch wenn ein Haus mit öffentlichen Mitteln saniert wurde, blieben die Mieter bisher nicht zwangsläufig vor einer erhöhten Grundmiete von 1,20 DM/qm sowie den Beschaffenheitszuschlägen von 0,90 DM/qm verschont. Der Grund: Für einen Großteil der sanierten Häuser gibt es weder Förderverträge zwischen dem Land Berlin und den Hauseigentümern noch entsprechende Vorgaben seitens der Senatsbauverwaltung.

Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Mieterberatungsgesellschaften, die in diesem Zusammenhang von einer „öffentlich geförderten Unsicherheit“ sprach, hatte bereits Ende Dezember die betroffenen MieterInnen aufgefordert, die Mieterhöhung im Januar nur unter Vorbehalt zu zahlen, um so die eigene Rechtsposition zu wahren.

Der für Stadterneuerung zuständige Mitarbeiter beim Bausenator, Dieter Geffers, betonte, der Bausenator wolle hier nun Klarheit schaffen. So würden die Wohnungsbaugesellschaften aufgefordert, bei Häusern, die 1991 im Rahmen des Leerstandsbeseitigungsprogramms saniert wurden, analog der Richtlinien für 1992 zu verfahren. Demnach kommt die Bonner Mieterhöhung für die MieterInnen nicht zum tragen. Statt dessen solle, wie in Westberlin üblich, eine Nettokaltmiete als Einstiegsmiete festgelegt werden. Bei allen anderen Grundstücken, in denen es keine enstprechenden Festlegungen gäbe, solle, so Geffers, analog verfahren werden. Eine bloße Empfehlung sei dieses Schreiben nicht. „Wenn die Wohnungsbaugesellschaften anders verfahren, hat das auch Einfluß auf den Umfang der Fördermittel“, meinte Geffers. Probleme gäbe es allerdings, wenn Grundstücke in der Zwischenzeit an Alteigentümer zurückgegeben wurden. „Hier gibt es Probleme mit der Durchsetzung.“ Uwe Rada