: BI: Keine Landerechte mehr für GUS-Airlines
Berlin. Die Überprüfung aller Fluggesellschaften der ehemaligen Sowjetunion hat die BI „Bürger gegen das Luftkreuz“ von Verkehrsminister Krause (CDU) gefordert. In einem offenen Brief an Krause wird darauf hingewiesen, daß der jüngste Unglücksfall einer TU 154 in Neu-Delhi bereits der dritte schwere Unfall einer Maschine aus der ehemaligen UdSSR innerhalb nur weniger Monate war. Bereits nach dem Absturz eines Aeroflot-Flugzeuges beim Landeanflug auf den russischen Flughafen Iwanowo im August 1992 habe man den Bundesminister gebeten, „diese Gesellschaften zu überprüfen und gegebenenfalls die Landegenehmigungen in Berlin zu widerrufen“. Einen Monat zuvor, im Juli 1992, war eine TU 154 beim Start in Tbilissi in ein Wohnhaus gerast und hatte vierzig Menschen getötet. Unter dem Hinweis, dies wäre eine „Angelegenheit der russischen Luftaufsichtsbehörde“, sei das Schreiben jedoch abgewiesen worden. Für den Winterflugplan 1992 habe das Ministerium sogar einer weiteren GUS-Fluggesellschaft – der Air Ukraine – Landerechte für den Flughafen Tegel erteilt. Nach Ansicht der Initiative wird jedoch aufgrund der Häufung von Unfällen sowie der wirtschaftlichen Situation der GUS deutlich, „daß die dortigen Luftaufsichtsbehörden nicht zuverlässig arbeiten“.
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