Radikaldemokratische Stimmung

■ betr.: "Altes Recht gegen den neuen Müll", taz vom 26.1.93

betr.: „Altes Recht gegen den neuen Müll“, taz vom 26.1.93

[...] Die erwähnte Kommunalverfassung ist kein altes Recht aus den Zeiten des SED-Regimes. Sie ist vielmehr eines der Gesetze, die während der Umbruchphase in der DDR entstanden sind und damit auch Beispiel für die radikaldemokratische Stimmung zu dem Zeitpunkt.

Diese Kommunalverfassung vom 17.5.1990 ist gemäß der Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet B, Abschnitt II des Einigungsvertrages fortgeltendes Recht in den neuen Bundesländern. Leider ist dies in der Öffentlichkeit und auch in den Städten und Gemeinden oft nur wenig bekannt. Das einige Verfassungsrechtler nun Magendrücken bekommen, ist sicherlich nicht so schwer zu verstehen, eröffnet sich doch dem Bürgerwillen während der Legislaturperiode mehr Raum, als manchem lieb ist. Landesvater Seite meldete derweil auch schon verfassungsrechtliche Bedenken an.

Übrigens gab es in der genannten Kommunalverfassung auch noch das kommunale Wahlrecht für ausländische Mitbürger, welches allerdings durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Ausländerwahlrecht der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein „gegenstandslos“ geworden ist. Frank Peters, Malchin M-V