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Asylrecht: Letzte Details geklärt

■ Altparteien einig/ Polen und Tschechische Republik „sichere Drittländer“/ Bischof kritisiert neues Asylrecht

Bonn/Münster (dpa/taz) – Die Verhandlungsführer der Fraktionen von Koalition und SPD haben die letzten Streitpunkte beim geplanten gemeinsamen Entwurf der neuen Asylgesetze beseitigt. Einigung sei bei der Festlegung sogenannter sicherer Drittstaaten und Herkunftsländer sowie bei der Dauer von Gerichtsverfahren erzielt worden, sagte gestern der Sprecher der Unionsfraktion, Erwin Marschewski. Offen sei jetzt nur noch der Termin, wann das Gesetzespaket in erster Lesung im Bundestag debattiert werden soll. Während die Koalition auf die Einbringung bereits in der nächsten Woche dränge, habe sich die SPD noch nicht festlegen können, so Marschewski.

Nach seinen Worten beschlossen die Rechtsexperten, Österreich, die Schweiz, Polen und die Tschechische Republik neben den EG-Ländern als „sichere Drittstaaten“ zu bezeichnen, in die ein Asylbewerber nach der Einreise sofort zurückgeschickt werden kann. Als ausdrücklich benannte „sichere Herkunftsländer“, die einen Asylantrag ohne Vorliegen besonderer Umstände „offensichtlich unbegründet“ machen, gelten zunächst nur Rumänien und Bulgarien. Weitere Staaten sollen im Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden. Den Verwaltungsgerichten wurde für die Bearbeitung „offensichtlich unbegründeter“ Fälle eine Regelfrist von einer Woche mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit auferlegt. Eine weitere Verlängerungswoche gebe es nur bei vorwiegend gerichtsinternen „schwerwiegenden Gründen“. Eine Abschiebung in diesen Verfahren dürfe erst nach der Entscheidung des Gerichts stattfinden.

Als „Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl“ hat der Vorsitzende des „Ad-hoc-Arbeitskreises Asyl“ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Josef Voß, den zwischen Koalition und SPD ausgehandelten Asylkompromiß abgelehnt. „Bedenklich“ sei es, daß de facto künftig nur Flüchtlinge einen Asylantrag stellen können, die mit Flugzeug oder Schiff über die Grenze kommen. Dem Bundesinnenminister warf Voß manipulierte Flüchtlingszahlen vor. Im vorigen Jahr hatten danach in Deutschland 450.000 Menschen Asyl beantragt. Dabei werde aber unterschlagen, so Voß, wie viele der Flüchtlinge aus Kriegsgebieten kämen.

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