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Waschzettel müssen vor Gefahr der »Pille« warnen

Die Pharmaunternehmen müssen künftig auf dem Beipackzettel der „Pille“ erweiterte Informationen zu den Nebenwirkungen und Gegenanzeigen des schwangerschaftverhütenden Produkts enthalten. Darauf wiesen die Hamburger Ersatzkassenverbände am Dienstag eindringlich hin. Dabei geht es um eine Weisung des Bundesgesundheitsministeriums, die von den Herstellern vom 15. Februar an umgesetzt werden muß. Besonders Raucherinnen müssen auf das gefährliche Zusammenspiel von „Pille“ und Tabak hingewiesen werden. Ein Warnhinweis auf die erhöhte Gefahr des Auftretens venöser und arterieller thrombolischer Krankheiten, beispielsweise venöse Thrombosen, Lungenembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten muß zukünftig auf den entsprechenden Präparaten deutlich zu sehen sein. Ergänzt werden soll diese neue Fachinformation ebenfalls mit dem Hinweis auf Brustkrebsrisiken bei Einnahme der „Pille“. Studien des Bundesgesundheitsamtes lassen die Möglichkeit erkennen, daß das Auftreten von Brustkrebs bei Frauen bis zum mittleren Alter häufig mit lang andauernder und bereits frühzeitig begonnener Einnahme der „Pille“ zur Empfängnisverhütung verbunden ist. Die Ersatzkassen empfehlen allen Frauen, die die „Pille“ einnehmen, sich regelmäßig gynäkologisch untersuchen zu lassen und zur Krebsvorsorgeuntersuchung zu gehen. Wir empfehlen: Wer weder das Rauchen noch das Vögeln aufgeben will, sollte zum Kondom greifen. dpa

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