: Ersatzwohnung
Karlsruhe (AFP) – Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, muß er dem Mieter eine im Haus zufällig freiwerdende Wohnung als Ersatz anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Nach Auffassung der Richter sind die Hauseigentümer zu einem derartigen Angebot „verpflichtet“, weil die freiwerdende Wohnung „aus welchen Gründen auch immer für den Vermieter nicht in Frage kommt“. Denn andernfalls, heißt es weiter, „wäre schon der Eigenbedarf zu verneinen“. (AZ: 3 ReMiet 2/92)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen