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"Dummkopf" muß nicht vors Gericht"

■ Dachverband der Ausländer-Kulturvereine (DAB) findet Grafikerin ab

„Dummkopf“ muß nicht vors Gericht

Dachverband der Ausländer-Kulturvereine (DAB) findet Grafikerin ab

Mit einem Vergleich endete am Donnerstag das Arbeitsgerichtsverfahren einer DAB- ABM-Kraft gegen den Dachverband der Ausländer-Kulturvereine (DAB): Die Grafikerin akzeptierte eine „betriebsbedingte“ Kündigung 10 Wochen vor Vertragsende mit einer Abfindung über 5.500 Mark.

Arbeitsrichter Zwanziger hatte die beiden Parteien nach zwei Verhandlungstagen noch einmal energisch zu einem Vergleich gedrängt — diesmal saßen zwei ZeugInnen aus dem DAB im Flur des Arbeitsgerichtes, um notfalls über Interna auszusagen. Die gekündigte Grafikerin habe einen Mitarbeiter als „Dummkopf“ beschimpft, hatte der DAB als einen der Kündigungsgründe vorgetragen. Einmal habe sie einem Kollegen die Tür abgeschlossen und ihm so den Zugang zum eigenen Arbeitsplatz verwehrt. Die Kollegen hätten die ganze Zeit gequatscht und sie habe sich nicht auf ihre Arbeit konzentrieren können, sagt die Grafikerin dazu. Ursprünglicher Kündigungsgrund war der Vorwurf gewesen, die ABM-Grafikerin — eine alleinerziehende Mutter — sei laufend nach den beim DAB auszufüllenden Stundenzetteln weniger als die geforderte Arbeitszeit abwesend gewesen — im Durchschnitt eine halbe Stunde pro Tag (vgl. taz 24.12.92). Die Grafikern war deshalb abgemahnt worden.

Das Arbeitsgericht verwandte viel Überzeugungskraft darauf, die Erörterung der internen Verhältnisse beim DAB zu vermeiden. Dem Vergleich liegt nun die gerichtliche Feststellung zugrunde, daß die vom DAB vorgetragenen „verhaltensbedingten Kündigungsgründe“ vermutlich eine Kündigung arbeitsrechtlich nicht rechtfertigen würden. Wohl aber seien in dem Verfahren „betriebsbedingte Gründe“ erkennbar geworden. Unter dem Eindruck der Erklärungen des Richters stimmten beide Parteien schließlich einer Abfindungs- Kündigung zu. K.W.

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