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Gurke des Tages: Britische Sozialbehörde

Eine 38jährige Britin muß trotz einer Geschlechtsumwandlung weiterhin als Mann sozialversichert bleiben. Das Gericht lehnte die Klage von Joanna Hooker ab, nach der die Behörden die das Geschlecht angebenden Zahlen ihrer Sozialversicherungsnummer ändern sollten. Die Frau hatte ihre Klage damit begründet, daß die Weigerung der Sozialbehörden, Nummern auszustellen, die das „gegenwärtige Geschlecht“ anzeigen, eine Quelle der Demütigung von Transsexuellen sei. Das Gericht berief sich dagegen darauf, daß die Politik der Regierung das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt als juristisch entscheidend ansehe.

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