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Betrugs-Riecher

■ DAG: "Geldwäsche-Paragraph" bedroht Bankangestellte

Betrugs-Riecher

DAG: „Geldwäsche-Paragraph“ bedroht Bankangestellte

Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) in Bremen fordert von den Bankinstituten, verbindliche Regelungen zur Umsetzung des „Geldwäsche-Paragraphen“ in die tägliche Schalterpraxis zu schaffen.

Es sei ein Gebot der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, ihre Schalterangestellten vor der doppelten Strafbarkeit — entweder wegen Beihilfe zur Geldwäsche oder wegen Verleumdung der Kunden — zu schützen, argumentierte Bremens DAG-Bezirksleiter, Hartmut Frensel. Er verwies zugleich auf den im Sommer 1992 in Kraft getretenen Strafrechtsparagraphen, wonach der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werde, der Geld annehme, verwahre oder für Dritte verwende, das aus einem Verbrechen oder aus dem Vergehen einer kriminellen Vereinigung stamme.

Wenn ein Pizzabäcker seinen Tagesumsatz zur Bank bringe oder ein Rechtsanwalt 50.000 Mark nach Südamerika überweise, müßten die Schaltermitarbeiter "riechen„, ob dieses Geld beispielsweise aus dem Drogenhandel stamme. „In solchen Fällen muß Anzeige erstattet werden, oder man macht sich strafbar“, meinte Frensel.

Noch problematischer werde es für die Schalterbeamten, wenn das neue Gewinnaufspürungsgesetz vorliege. Danach dürften Transaktionen erst ausgeführt werden, wenn bestimmte Geschäftsvorfälle durch die Polizei freigegeben worden seien. dpa

Erfolgsjahr für Bremer Spielbank

Für die Bremer Spielbank war 1992 ein besonderes Erfolgsjahr. Sie nahm in ihren drei Spielstätten ihren Kunden 36,3 Millionen Mark ab. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich ein Plus von 3,4 Prozent. Entsprechend stieg auch die Spielbankabgabe auf 29 Millionen DM, von denen je die Hälfte an den Landeshaushalt und an die Stiftung „Wohnliche Stadt“ ging. dpa

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