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Staatsfinanzierung für Parteien soll schrumpfen

■ Expertenkommission stellt Gutachten vor: Wahlkampfkostenerstattung soll ebenso wie steuerliche Begünstigung von Parteispenden reduziert werden

Als die Expertenkommission, die im Auftrag des Bundespräsidenten Empfehlungen zur Neuordnung der Parteienfinanzierung entwickeln sollte, ihre Ratschläge gestern vorstellte, wies Kommissionsvorsitzender Horst Sendler vorsorglich darauf hin, daß niemand vollkommen sei. Die Experten, darunter auch der wohl bekannteste Kritiker der Selbstbedienungsneigungen von Parteien und Politikern, Hans Herbert von Arnim, hat dennoch gründliche Arbeit geleistet. Die für die Umsetzung der Empfehlungen in Gesetze zuständigen Parteien werden dieses Votum jedenfalls kaum beseite schieben können.

Die zusehends kritischere öffentliche Meinung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres zwingen zu einer Reform der undurchsichtigen Parteienfinanzierung, und das 190 Seiten starke Werk der Kommission läßt keinen Bereich aus. Von der Wahlkampfkostenerstattung, über Abgeordnetenbestechung und Kontrollmechanismen liegen Empfehlungen vor. Die wichtigsten: Die bisherigen Wahlkampfkostenerstattung wird verändert. Sie wird nicht mehr auf der Basis aller Wahlberechtigten errechnet, künftig sollen pro wirklicher Wählerstimme für eine Partei 90 Pfennig aus den Staats- in die Parteikassen fließen. 20 Pfennig gibt es pro Spenden- und Beitragsmark, aber nur für die spendenbegünstigten. Hier setzt die Kommission, entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichts, drastisch niedrigere Grenzen. Steuerlich begünstigt werden nur noch Spenden, die im Prinzip für jeden erschwinglich wären: 2.000 bzw. 4.000 Mark (für Verheiratete). Parteienkritiker von Arnim hätte lieber noch stärker reduziert. Ihm wäre auch lieber gewesen, wenn das Gesamtvolumen an staatlichen Zuschüssen, das nach den Vorschlägen der Kommission bei 220 Millionen Mark liegt, geringer ausgefallen wäre. Als absolute Obergrenze hatte das Urteil des Verfassungsgerichts 230 Millionen vorgegeben. Seinem abweichenden Votum solle aber „nicht zuviel Gewicht“ beigemessen werden, im ganzen sei er zufrieden.

Als in vielen Bereichen positiv bewertete auch Henry Selzer, Schatzmeister der Grünen, gegenüber der taz die Arbeit der Kommission. Neben der strukturellen Umstellung auf wirkliche Wählerstimmen und die Spendengrenzen, sieht Selzer wichtige Vorschläge der Grünen aufgenommen. So hält die Kommission Direktspenden an Abgeordnete für unzulässig und will aktive und passive Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen. Positiv sei auch, daß erst mal die Ebene der Gemeinderatswahlen in die Parteienfinanzierung aufgenommen sei. Tissy Bruns

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