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Nur Beamte light

■ Verwaltungsgericht fand 110 Kilo zu viel

Beamte dürfen zwar schwerfällig sein, aber nicht zu schwer: Weil sie bei einer Größe von 160 Zentimetern 128 Kilogramm auf die Waage bringt, darf eine 22 Jahre alte Frau aus Celle keine Beamtin werden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg am Freitag entschieden. Das Gericht damit eine Klage der Frau gegen die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle ab. (Aktenzeichen: 1 A 189/92).

Die Klägerin war 1987 zur Ausbildung als Beamtin im mittleren Justizdienst eingestellt worden. Als der Amtsarzt im September 1991 die Eignung für eine Übernahme als Beamtin auf Lebenszeit anzweifelte, weil sie schon 110 Kilo wog, wurde die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der Arzt hatte vorzeitige Dienstunfähigkeit wegen der übermäßigen Rundungen der Frau vermutet. Die 22jährige begann eine Fastenkur, hatte aber nach Ablauf der verlängerten Probezeit sogar noch 18 Kilogramm zugenommen. Die Dienstherrin sprach darauf die Entlassung aus.

Das Gericht hielt den von der Verteidigung ins Spiel gebrachten Fall eines Mannes aus Gelsenkirchen für nicht vergleichbar, weil dieser bei 1,87 Meter Größe –nur“ 104 Kilo wog und auch nicht mehr zugenommen hatte. Der Anwalt kritisierte, daß der Mediziner sich nur auf das bloße Wiegen beschränkt habe. Im Gutachten sei sie als „fettsüchtig“ abgestempelt worden. Damit war der Traum einer Beamtenkarriere ausgeträumt: Jetzt gibt es noch das Oberverwaltungsgericht.

dpa

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