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Bewährung für Kriminalkommissar

Berlin. Ein 31jähriger Kriminalhauptkommissar ist gestern wegen Strafvereitelung im Amt sowie Verwahrungsbruchs zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Der Beamte hatte im Verlauf eines Jahres 149 Ermittlungsakten unbearbeitet liegen lassen. Die Unterlagen waren im April 1991 in seiner Garage sichergestellt worden. Trotz eines überdurchschnittlichen Arbeitspensums habe er immer hundertprozentig sein wollen.

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