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■ Kein Fahrverbot bei Ozon-Smog

München (dpa) – Der Verkehr in Bayern wird bei überhöhter Ozonbelastung der Luft auch künftig ungehindert fließen. Das bayerische Verwaltungsgericht in München wies am Donnerstag eine Klage von Greenpeace gegen die bayerische Staatsregierung ab, die zum Erlaß eines generellen Fahrverbots bei Ozon-Smog verpflichtet werden sollte (Az.: M 6 K 92.1346). Greenpeace hatte argumentiert, schon bei einem Ozongehalt von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft könne es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Die Werte liegen im Sommer in Bayern bei bis zu 300 Milligramm. Die Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz erlaubten ein Einschreiten der Behörden.

Die Richter fanden das Anliegen zwar „berechtigt“, die Straßenverkehrsordnung erlaube aber bei Lärm- und Abgasbelästigung nur die Sperrung von Straßen und Stadtteilen durch Kommunen. Voraussetzung für einen landesweiten Verkehrsstopp wäre die Festlegung von Luftbelastungs- Grenzwerten per Rechtsverordnung, die der Gesetzgeber für Ozon aber nicht plane.