Vier Jahre Knast im Lotto-Prozeß

Saarbrücken (taz) – Schon Augustinus hat es gewußt: „Der die Unwahrheit sagt und es gleichwohl für die Wahrheit hält, täuscht nicht die anderen, sondern in erster Linie sich selbst.“ Das nützte Rudolf Eppers vergangene Woche rein gar nichts. Vier Jahre schickte ihn die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer in Saarbrücken ins Gefängnis.

Für jeweils 25.000 bis 50.000 Mark hatte Eppers sein Lottosystem verkauft. Doch der Weg zum Millionär war schwer: 3.000 Lottoscheine mit je zehn Kästchen mußten per Hand angekreuzt werden. Eben deshalb, erklärte Eppers, habe er sein System ja auch gegen Gewinnbeteiligung verkauft. Die Mitspieler aber seien entweder zu faul oder zu finanzschwach gewesen, um acht dieser Mammutspiele durchzuhalten. Außerdem hätten einige mit Sicherheit gewonnen, ihn aber nicht ausgezahlt. Rechtsanwalt Armin Golzem plädierte auf Freispruch. Es sei „in unserer kapitalistischen Gesellschaft durchaus legitim“, mit Glückspiel Geld zu machen, „die Inaussichtstellung einer Gewinnchance“ keine Garantie und deshalb nicht strafbar. Der Oberstaatsanwalt rüttelte dagegen vehement an diesen Grundfesten der freien Marktwirtschaft und forderte sechseinhalb Jahre Haft. Richterin Waltraud Schikk würdigte Eppers Zahlen- und Lebenswerk in der Urteilsbegründung etwas listig. Wenn er daran wirklich über zehn Jahre gearbeitet und die Gewinnzahlen seit 1963 beobachtet habe, hätte er eigentlich merken müssen, daß es nicht funktioniert. Mildernd berücksichtigte sie, „daß die Opfer nicht besonders schutzwürdig waren. Sie wollten selbst schnelles Geld verdienen.“ Heide Platen