Heckelmann: Anwalt handelt „wider besseres Wissen“

■ Scharfe Kritik am Anwalt der von Abschiebung bedrohten Juden

Berlin. Der Jurist und CDU-Innensenator Dieter Heckelmann kennt entweder die Gesetze nicht oder läßt seine Pressestelle Falschinformationen verbreiten. Wie berichtet, mußte er sich heftige Kritik gefallen lassen, weil er drei Juden aus der Ukraine abschieben lassen will. In einer außergewöhnlich scharf formulierten Pressemitteilung warf er nun dem Rechtsanwalt der Betroffenen vor, „gesetzlich ausgeschlossene Entscheidungen“ erzwingen zu wollen und dies mit „ehrenrührigen“ Angriffen zu verbinden. Die Anwälte – gemeint ist der unverhofft zu den Ehren des plural majestatis gekommene Claus Rosenkranz – würden „wider besseres Wissen“ verschweigen, daß die Ausländerbehörde in den genannten Fällen „keinerlei Spielraum in der Entscheidung“ habe.

Wider besseres Wissen aber handelt der Innensenator womöglich selbst, denn dieser Ermessensspielraum existiert sehr wohl und wird in einem internen Schreiben der Innenbehörde auch bestätigt.

Der juristische Hintergrund: Die drei Betroffenen waren im August 1992 zu ihren Ehepartnern nach Berlin eingereist. Diese wiederum gehören zu einer Gruppe von rund 300 Juden aus der GUS, die zur Zeit des Golfkriegs aus Israel hierher geflohen waren und aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten. Damals waren manche Familien getrennt worden. Im Unterschied zu jetzt beharrte die Innenbehörde aber lange Zeit nicht darauf, daß die nachkommenden Angehörigen ein formal korrektes, nach den Bestimmungen der Familienzusammenführung bei einem deutschen Konsulat beantragtes Visum vorweisen konnten. Offenbar wußte Heckelmanns Behörde damals noch in Rechnung zu stellen, daß das in manchen Fällen schwierig bis unmöglich gewesen wäre. Ein leitender Mitarbeiter des Innensenators wies in diesem Zusammenhang die Ausländerbehörde am 3. Juni 1992 noch einmal darauf hin, daß den nachziehenden Ehegatten der Juden keine Probleme gemacht werden sollten – nach den neuesten Kriterien Heckelmanns ein glatter Rechtsbruch im Herzen seiner Behörde. Anwalt Rosenkranz weiß allein von sechs Familien, die seit Ende des Golfkriegs in Berlin wieder vereint wurden.

Auch in anderer Hinsicht sei die Behauptung Heckelmanns, bei den Regelungen des Familiennachzugs bestünde kein rechtlicher Spielraum, „schlicht falsch“, so der Anwalt. Eine neue Weisung vom 28. Januar dieses Jahres erlaube, daß sogenannte Kontingentjuden aus der GUS auch ohne Visum eine Aufenthaltsbefugnis bekommen können. Rosenkranz will möglicherweise die Senatskanzlei einschalten, um die Abschiebungen zu verhindern. usche