: Bewährungsstrafe für Quedlinburger Randalierer
■ Empörung über Milde der Justiz
Magdeburg (taz) – Eine Welle der Empörung geht durch Sachsen-Anhalt. Ziel des Unmutes ist das Magdeburger Landgericht, das am Dienstag den ersten Teilnehmer an den Krawallen vor dem Quedlinburger Asylbewerberheim im September vergangenen Jahres zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilte. Der Staatsanwalt wollte den 21jährigen Dirk H. wegen besonders schweren Landfriedensbruches, versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchter Brandstiftung und versuchter Nötigung für sechs Jahre hinter Gittern sehen. Der Angeklagte hatte an mehreren Abenden an der Randale teilgenommen und Steinwürfe und den Wurf eines Molotowcocktails zugegeben. Der Richter hielt ihm zugute, daß er aus Frust wegen seiner Ziel- und Arbeitslosigkeit gehandelt und sich inzwischen von der Szene losgesagt habe.
Es war nicht das erste Mal in dieser Woche, daß die Richter am Magdeburger Landgericht Milde gegen rechtsradikale Gewalttäter walten ließen. Erst am Montag verurteilten die Richter Bianca Z. aus Wolfsburg und Lars H. aus Magdeburg zu vier Wochen Jugendarrest beziehungsweise eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von jeweils mehr als zwei Jahren gefordert. Die beiden hatten einen Szeneaussteiger, der im Elbterrassen-Prozeß belastend gegen Mitangeklagte ausgesagt hatte, und dessen Freundin krankenhausreif geschlagen. Mit einer Brutalität, für die Beispiele schwer zu finden sind. Aussteiger René R. trug bei dem Überfall zahlreiche Schädelbrüche im Gesichtsbereich davon – und war hinterher so eingeschüchtert, daß er nicht einmal Anzeige erstattete. Erst durch Zufall bekam die Staatsanwaltschaft Hinweise auf den Überfall und nahm von Amts wegen die Ermittlungen auf.
„Gerichtsurteile liegen im Bereich richterlicher Unabhängigkeit“, verkneift sich Sachsen-Anhalts Justizminister Walter Remmers (CDU) jegliche Richterschelte. „Aber wer Zeugen oder geständige Angeklagte so brutal angreift, muß mit schneller und konsequenter Strafe rechnen.“ Seine einzige Zugriffsmöglichkeit, so Remmers, führe aber über die Staatsanwaltschaft. Und die wolle er ermuntern, zumindest im Racheprozeß Rechtsmittel einzulegen.
Beim Leiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Rudolf Jaspers, rennt Remmers damit offene Türen. „Wir haben heute gegen das Urteil vom Montag Revision eingelegt“, teilte Jaspers gestern der taz mit. Und auch das Urteil gegen den Randalierer von Quedlinburg will Jaspers nicht auf sich beruhen lassen. „Ich werde den zuständigen Leiter der Zweigstelle Halberstadt anweisen, auch in diesem Fall Revision gegen das Urteil einzulegen.“ Eberhard Löblich
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen