Krauses „Putzfrau“-Zuschuß illegal

■ Voraussetzungen fehlten/ Eggert contra Krause

Nürnberg/Bonn (taz) – In einer nichtöffentlichen Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestags bezeichnete der Vizepräsident der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit (BA), Klaus Leven, das Zustandekommen der Bewilligung einer ABM-Kraft für den Privathaushalt von Bundesverkehrsminister Günther Krause als nicht rechtmäßig. Das Arbeitsamt Rostock sei nicht ausreichend über die Bedingungen informiert gewesen, nach denen solche Zuschußzahlungen für ältere Langzeitarbeitslose geregelt würden.

Nach den Erläuterungen von Leven hat Heidrun Krause, die Ehefrau des Ministers, zunächst im September letzten Jahres einen Lohnkostenzuschuß für eine Reinigungsfachkraft beantragt. Zwei vom Arbeitsamt Rostock unterbreitete Angebote mit Zuschüssen in Höhe von 60 bzw. 50 Prozent habe sie abgelehnt. Nach ihrer Intervention habe sie dann im Februar einen Zuschuß in Höhe von 70 Prozent genehmigt bekommen. Dies sei, so Leven, nicht korrekt gewesen. Mehrere Voraussetzungen für die Bewilligung seien nicht erfüllt gewesen. So hätte nach den Kriterien der Arbeitsämter ein Arbeitnehmer „zusätzlich eingestellt“ werden und der Arbeitgeber eine „angemessene Eigenleistung“ erbringen müssen. Auch daß Heidrun Krause sich persönlich für die Bewilligung des Zuschusses eingesetzt und gar eine ihr bekannte Person als ABM-Kraft vorgeschlagen habe, sei mit dem Antragsverfahren nicht vereinbar. BA-Pressesprecher Mann lehnte jegliche Auskunft zur Haltung seiner Behörde im Fall Krause ab. Man habe „alles geprüft und entsprechende Konsequenzen gezogen“, welcher Art wollte er aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen.

Der sächsische Innenminister Heinz Eggert forderte unterdessen wegen der Putzfrauen-Affäre indirekt Krauses Rücktritt. Vor Journalisten in Bonn nannte der stellvertretende CDU-Vorsitzende das Verhalten des Verkehrsministers Anfang der Woche „unmöglich“. So etwas könne ein Minister „einfach nicht machen bei diesem Gehalt“. Wenn die gegen seinen Parteifreund erhobenen Vorwürfe in der Substanz zuträfen, glaube er nicht, daß Krause zu halten sei. bs