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Freiheit für Schüler- zeitungen

Schülerzeitungen werden in Bremen künftig rechtlich wie alle anderen Presseorgane behandelt. „Damit wird für die Schulen ein Stück mehr Demokratie gewagt, die bisherige Sonderstellung der Schülerzeitungen wird beseitigt“, kommentierte Bildungssenator Henning Scherf (SPD) die Änderung der entsprechenden Richtlinie.

Bislang mußte mit Vertriebsbeginn ein Exemplar dem Schulleiter zur Kenntnis zugeleitet werden. In Zusammenarbeit mit der Schulkonferenz konnte der den Vertrieb verbieten, wenn in der Zeitung Beiträge enthalten waren, die nach seiner Auffassung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstießen oder den Erziehungsauftrag der Schule gefährdeten. dpa

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