piwik no script img

■ ParlamentKeine Selbstauflösung

Bonn (AP) – Die CDU will dem Bundestag in der Verfassung keine eigenständige Möglichkeit der Selbstauflösung einräumen. Wie CDU-Generalsekretär Peter Hintze am Dienstag abend nach ausführlichen Beratungen des Präsidiums der Partei berichtete, wird die Union in der gemeinsamen Verfassungskommission an den entsprechenden Grundgesetz-Artikeln 67 und 68 festhalten, die eine Auflösung des Bundestages nur für den Fall vorsehen, daß eine vom Kanzler gestellte Vertrauensfrage keine Mehrheit findet. Eine stärkere Stellung will die CDU nach Hintzes Worten hingegen der Gleichberechtigung der Frau im Grundgesetz geben. Geschehen solle dies, indem der zweite Absatz des Artikels drei ergänzt werde durch eine Formulierung, die die Durchsetzung der Gleichberechtigung ausdrücklich als Aufgabe des Staates beschreibe.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen