: Tödlicher Messerstich war Notwehr
Berlin. Eine 23jährige Frau aus Friedrichshain, die wegen der Tötung ihres Verlobten vor Gericht gestanden hatte, ist gestern freigesprochen worden. Die 23. Große Strafkammer des Landgerichts folgte den Anträgen der Staatsanwältin und der Verteidigerin, die beide auf Notwehr plädiert hatten. Der 26jährige, kräftige Mann hatte seine zierliche Freundin wiederholt geschlagen. Am 18. Dezember 1992 kam er angetrunken in die gemeinsame Wohnung, mißhandelte die Frau und bedrohte sie mit einem Küchenmesser. Als der Mann kurzzeitig von ihr abließ und in einen anderen Raum ging, konnte die Angeklagte das Messer an sich nehmen. Ehe sie jedoch die Polizei alarmieren konnte, kam ihr Verlobter wieder. Die Frau stach zu, und die Klinge drang in die Lunge des Mannes ein.
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