: "Flughafenverfahren" a la Niederlande
■ betr.: "Endstation Transitraum", taz vom 30.4.93
betr.: „Endstation Transitraum“, taz vom 30.4.93
[...] Die mit meinem Namen verbundene Behauptung, es seien Regelungen getroffen worden, die garantieren, daß „demnächst kein Flüchtling mehr in Deutschland Asyl findet“, ist absurd.
Selbstverständlich garantiert das „Flughafenverfahren“ jedem Asylbewerber ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren. Ebenfalls ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz garantiert. Im Transitbereich werden im übrigen nur diejenigen Asylbewerber untergebracht, die aus sicheren Herkunftsstaaten oder ohne gültige Paßpapiere kommen.
Längere Bearbeitungsfristen von Verwaltung und Gerichten dürfen auf gar keinen Fall Nachteile für Asylbewerber zur Folge haben. Werden die knappen Entscheidungsfristen von der Verwaltung und dem Gericht überschritten, muß die Einreise gewährt werden. Schließlich ist dem Ausländer „unverzüglich Gelegenheit zu geben, mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl Verbindung aufzunehmen“. Das Asylverfahren wird dann im Inland fortgesetzt. Die gesamte Regelung hat sehr viel Ähnlichkeit mit dem „Flughafenverfahren“ in den Niederlanden. Dieter Wiefelspütz, MdB
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