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MfS-Mitarbeit reicht nicht für Entzug

Berlin. Die Tatsache, daß ein in Berlin zugelassener Rechtsanwalt früher beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet hat, reicht laut Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) nicht aus, ihn „pauschal als nicht tragfähig“ zu erklären und ihm die Zulassung zu entziehen. Vor dem Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses wies sie gestern darauf hin, daß Rechtsanwälte dem Grundsatz der freien Berufswahl unterliegen. Sie kündigte aber an, über Einzelfallprüfungen das „berufliche und sonstige Verhalten“ von zugelassenen Anwälten im Ostteil zu prüfen. Dazu werde die Gauck-Behörde eingeschaltet. Außerdem würden bei früher als Richter oder Staatsanwalt tätigen Rechtsanwälten deren Urteile herangezogen und auf Verstöße gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie deren Häufigkeit und Intensität geprüft. Nach Angaben der Senatorin gab es in Ostberlin vor der Wende rund 600 Rechtsanwälte. Zwischen 1989 und 1993 verdoppelte sich die Zahl auf 1.200.

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