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Entschädigung für ausländische Opfer

■ Bundesrat billigt entsprechenden Gesetzentwurf / Zynische Regelung für Nicht-EG-Bürger: Je länger ein Ausländer in Deutschland gelebt hat, desto mehr Entschädigung wird ihm oder ihr zugestanden

Bonn (AFP/taz) – Wer als Ausländer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird und sich legal hier aufgehalten hat, soll künftig Anspruch auf Entschädigung haben. Der Bundesrat billigte gestern in Bonn einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bislang können ausländische Opfer von Gewalttaten nur dann eine Entschädigung beanspruchen, wenn sie EG-Bürger sind oder die Bundesrepublik mit ihrem Herkunftsland die Gegenseitigkeit solcher Leistungen vereinbart hat. Die Bundesregierung reagierte mit dem Gesetzentwurf darauf, daß die Opfer der von Rechtsextremisten verübten Brandanschläge in Hünxe und Mölln nach bisherigem Recht keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 1991 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht vor, die Versorgungsleistungen gestaffelt auszuweiten. Wer sich seit drei Jahren legal in der Bundesrepublik aufhält, soll beim Anspruch auf Entschädigung mit Deutschen gleichgestellt werden. Touristen oder Besucher ohne verwandtschaftliche Beziehungen sollen einen einmaligen Härteausgleich erhalten. Beim Verlassen der Bundesrepublik sollen wiederkehrende Leistungen wie etwa eine Rente durch eine einmalige Abfindung abgelöst werden.

Neonazi-Platten beschlagnahmt

Stuttgart/Bonn (dpa/AP/taz) – Neonazi-Propagandamaterial in Wort, Bild und Ton hat die Polizei bei der Durchsuchung von fünf Wohnungen und zwei Unternehmen im Norden Baden-Württembergs entdeckt. Bei der Aktion am Donnerstag wurden rund 300 Musikplatten, T-Shirts – unter anderem mit Abbildungen eines Erschießungskommandos – sowie Videos und Versandkataloge beschlagnahmt. Die Firmen haben die Tonträger mit rechtsextremistischem und neonazistischem Inhalt offenbar produziert oder bundesweit vertrieben, teilte das Landeskriminalamt gestern in Stuttgart mit. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts „des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln verfassungswidriger nationalsozialistischer Organisationen, der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Rassenhaß“.

20 türkische Jugendliche haben in Bad Honnef südlich von Bonn eine Schülergruppe aus der ostdeutschen Stadt Spremberg überfallen, weil sie sich von dem fremdenfeindlichen Aufdruck auf dem T-Shirt eines Ostdeutschen provoziert fühlten. Dabei wurden fünf Personen verletzt. Der Junge, auf dessen Hemd „Asylbetrüger raus“ zu lesen war, wurde zu Boden gerissen und getreten. Er erlitt dabei einen Armbruch, der stationär behandelt werden mußte.

Zu Jugendstrafen von jeweils viereinhalb Jahren Haft sind zwei 17 und 18 Jahre alte Männer verurteilt worden, die vor rund einem halben Jahr einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Lingen (Kreis Emsland) verübt hatten. Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück legte den Tätern u.a. versuchten Mord zur Last. Politische Motive hätten hingegen keine Rolle gespielt. klh

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