■ Frauen werden nicht berufen: Männerdomäne
Es ist nicht so, daß es keine Gesetze gäbe, auf deren Grundlage die Rechte von Frauen eingeklagt werden können. Im Grundgesetz steht die Gleichberechtigung, nach Beamtenrecht können BewerberInnen klagen, die bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt wurden. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) schreibt vor, Frauen bei gleicher Qualifikation vorzuziehen, Kommissionen paritätisch zu besetzen und in öffentlich-rechtlichen Institutionen Frauenbeauftragte einzusetzen. Es ist auch nicht so, daß es keine Wissenschaftlerinnen gäbe. 17 Prozent der Habilitierten in den neuen Ländern sind weiblichen Geschlechts. In den alten Ländern hingegen wandern hochqualifizierte Frauen mangels Karrierechancen in die USA aus oder besetzen minder ausgestattete Stellen. Doch allen Absichtserklärungen zum Trotz werden Frauen nach wie vor nicht berufen. Im Zweifelsfall pflegen die Männer in den Berufungskommissionen ihre Dispute doch lieber mit den Kollegen. Im Zweifelsfall sorgt mann lieber für den eigenen Assistenten.
Obwohl Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) die Frauenförderung stets im Mund führt, widmet er ihr im neuen, 143seitigen Hochschulstrukturplan nur eine halbe Seite. Keine Rede ist von der Weiterführung des 1995 auslaufenden Qualifizierungsprogramms für Wissenschaftlerinnen. Der Senator will kein Frauenfeind sein, er ließ sogar einige Berufungslisten zurückgehen, wenn keine Frau berücksichtigt wurde. Aber: Solange die Politik Gesinnungsbezeugungen und Soll-Bestimmungen bietet, anstatt entschieden auf die Einhaltung der von ihr proklamierten Ziele zu dringen und Zuwiderhandlungen zu sanktionieren, wird sich an den Verhältnissen nicht viel ändern. Auf den Goodwill der Hochschulen kann frau sich nicht verlassen. Hätten diese jemals Frauen ernsthaft beteiligen wollen, wären sie nicht mehr reine Männerdomänen – im Westen wie im Osten. Corinna Raupach
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