: Hafenstraße wird zum Prüfstein
■ Landgericht legt Termin für Hafenstraßen-Prozeß auf Oktober / Zukunft der Häuserzeile: Prüfstein für rot-grüne Koalition?
legt Termin für Hafenstraßen-Prozeß auf Oktober / Zukunft der Häuserzeile: Test für rot-grüne Koalition?
Neue Chance für die Hafenstraße. Entgegen der ursprünglichen Planung des Hamburger Landgerichts, die Räumungsprozesse nach dem Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) formlos im Schnellverfahren abzuschließen, hat das Gericht nun doch eine mündliche Verhandlung angesetzt. Termin: 7. Oktober 1993. Also — keine Räumungsurteile vor den Hamburger Neuwahlen.
Vollmundig hatte Bürgermeister Henning Voscherau noch vor der vergangenen Wahl verkündet, daß er nie wieder mit der Hafenstraße in den Wahlkampf ziehen werde. Die sei dann längst dem Erdboden gleichgemacht. Doch nun kommt es wieder mal ganz anders. Schuld daran ist die Vorsitzende Landrichterin Uta Bordt. Ihre Kammer war es, die 1992 den HafenstraßenbewohnerInnen keinen Kündigungsschutz zugestehen wollte. Die beiden anderen Mietkammern des Zivilgerichts, die auch mit den Räumungsanträgen gegen die Hafenstraße befaßt waren, hatten sich hingegen an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientiert: Bei Kündigung eines gewerblichen Zwischenmietvertrags genießen die Untermieter weitreichenden Kündigungsschutz, so hatten die Karlsruher Richter 1991 entschieden. Bordts Kammer beschloß damals, einen Rechtsentscheid vom OLG einzuholen.
Dieses gab vor wenigen Wochen der Richterin recht und verfaßte den umstrittenen Rechtsentscheid. Nach Auffassung der OLG-Richter ist der Pachtvertrag mit der Hafenstraße ein ganz besonderes Einzelvertragswerk — das von dem Karlsruher Richterspruch nicht erfaßt werde. Aufgrund dieser Rechtsauffassung sind nun alle Kammern gezwungen, dem Kündigungsbegehren der städtischen Eigentümerin „Hafenrand GmbH“ nachzukommen.
Überraschend ist nun allerdings, daß ausgerechnet Uta Bordt dem Wunsch von Hafenstraßenanwalt Ernst Medecke nachgekommen ist und noch eine mündliche Verhandlung angesetzt hat. „Ich hatte die Verhandlung gefordert, weil der OLG-Rechtsentscheid offensichtlich rechts- und verfassungswidrig ist,“ so Medecke.
Die Strategen in den Wahlkampfzentralen müssen sich nun umstellen: Die Hafenstraße wird doch wieder zum brisanten Wahlkampfthema. Die Grünen, denen die Wahlforscher neulich 16 Prozent in der WählerInnengunst prophezeit hatten, erklärten unlängst, eine rot-grüne Koalition komme für sie nur in Frage, wenn die Sozis auf eine Räumung verzichten würden. „Wenn Rotgrün ernst gemeint ist, gibt es die Chance, den Erhalt der Hafenstraße durchzusetzen“, freut sich Ernst Medecke. Und Jutta Biallas, eine der GAL-Spitzenkandidatinnen in spe, über eine mögliche Kooperation mit der SPD: „Voscherau und Elste müssen sich bewegen. Die Hafenstraße steht an keiner Stelle zur Disposition.“ Kai von Appen
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