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Staatsziel Gleichstellung

■ Frauenrechte ins Grundgesetz

Bonn (taz) – Zufrieden, aber nicht ganz einmütig haben sich die Frauen der Bundestagsfraktionen eine Woche vor der geplanten Verabschiedung der Neufassung des Gleichberechtigungsgebotes in der Verfassungskommission gezeigt. Nach monatelangen Kämpfen soll nun Grundgesetz-Artikel drei, Absatz zwei heißen: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die bisherige Formulierung lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit beinhaltet die Neufassung zwei lange umkämpfte Veränderungen: Gleichstellung als Staatsaufgabe und die sogenannte Kompensationsklausel, die Fördermaßnahmen für Frauen verfassungsrechtlich absichert. Allerdings stelle die Formulierung nur einen Minimalkonsens dar, sagten Ursula Männle (CDU), Ulla Schmidt (SPD) und Margret Funke-Schmitt-Rink (FDP) am Mittwoch in Bonn. Aber auch zwischen den Fraktions-Frauen verliefen die Meinungs-Fronten: So bleibt die Neufassung etwa hinter Forderungen der SPD zurück, die die Zulässigkeit von Frauenförderung gerne explizit in der neuen Verfassung gesehen hätte, betonte Ulla Schmidt von der SPD. Keine Einigung wird es voraussichtlich bei der Abstimmung über Artikel sechs (Schutz von Ehe und Familie) am 27. Mai in der Verfassungskommission geben. Während die SPD-Frauen den Schutz auch für „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ ausweiten wollen, tritt die FDP nur für eine „Achtung“ ein. Für die CDU/CSU besitzen Verbindungen ohne Trauschein oder homosexuelle Beziehungen keinen verfassungsrechtlichen Stellenwert. So ist anzunehmen, daß Artikel sechs unverändert in die Verfassung aufgenommen wird. Myriam Schönecker

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