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Landesamt überflüssig?

„Wenn die nach der Grundgesetzänderung des Artikels 16 von der Politik gewünschte Wirkung eintritt, wird das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Schleswig-Holstein überflüssig.“ Diese Auffassung vertrat der kommissarische Leiter des Amtes, Dirk Gärtner gestern in Itzehoe. Nach seiner Meinung war die Änderung nicht notwendig, da die bestehenden Gesetze hinreichend Möglichkeiten zur Regelung der Asylangelegenheiten geboten hätten. Probleme sieht Gärtner in der sogenannten Drittstaatenregelung. So müßte Bewerbern aus dem früheren Jugoslawien, die über Österreich einreisen wollen, an der deutschen Grenze die Einreise verweigert werden, da Österreich als sicheres Drittland gilt. Kroaten, Serben und Bosniern seien aber keine politisch Verfolgten, sondern Flüchtlinge. Nach der Genfer Konvention dürften sie einreisen und für die Dauer des Krieges bleiben. Das Bundesamt in Zirndorf müsse künftig also zuerst klären, woher der Asylbewerber kommt. dpa

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