: „Grundsätzliches Verbot einer Ausbildung“
■ Innensenat will in aller Stille Asylbewerbern Ausbildung oder Studium verbieten
Was bisher für jugendliche Asylbewerber schon kompliziert genug war, soll in Zukunft ganz unmöglich werden. Ein Ausbildungs- oder Studienplatz konnte bisher von der Ausländerbehörde in „begründeten Einzelfällen“ genehmigt werden, wenn ein Bewerber einen Ausbildungsvorvertrag vom Arbeitsamt vorlegen konnte. Die Weisung des Innensenats von 1988, die der Ausländerbehörde einen Ermessensspielraum zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen zubilligte, ist nun von derselben Behörde in aller Stille wieder aufgehoben worden. In einer der taz vorliegenden internen Mitteilung wird Asylbewerbern grundsätzlich verboten, ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen.
Monika Sitte vom Flüchtlingsrat Berlin schätzt, daß rund 50 Personen von der Weisung betroffen sein werden. Unklar sei, wann die Aufhebung in Kraft treten soll, was mit den Jugendlichen geschieht, die sich bereits in einer Ausbildung befinden oder einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben. Sitte sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Senatsweisung und einem jüngst vom Bundesarbeitsministerium ergangenen Erlaß, wonach deutsche Arbeitnehmer grundsätzlich ausländischen Jobsuchern vorzuziehen sind. „Dieser Erlaß war doch nur die Vorbereitung für solche Maßnahmen wie dieses grundsätzliche Verbot einer Ausbildung.“ Ausländern solle damit gleich von vornherein die Möglichkeit auf einen Beruf und der damit verbundenen Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden.
Für jugendliche Asylbewerber gilt im übrigen nicht, was sonst für alle Teenies gilt. Sie sind nämlich bereits mit 16 Jahren volljährig, wenn es um eine Genehmigung für eine Ausbildung geht. Danach haben 17jährige keinen Anspruch auf die Großzügigkeit der Ausländerbehörde, weil sie als Erwachsene behandelt werden, die ohnehin kein Recht auf eine Ausbildung oder ein Studium haben. jwe
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