: Was keine Volksverhetzung ist
■ Der Staatsanwalt und das „Neue Deutschlandlied“
Bonn (taz) – Der Rechtsstaat werde der Ausländerfeindlichkeit Herr, versichern die Offiziellen nach Solingen wie nach Mölln. So wie sich der Rechtsstaat in den Amtsstuben der Kölner Staatsanwaltschaft präsentiert und präsentierte, düfte das schwierig werden. In einem Geschäftszimmer, in dem bislang insbesondere Türken eine Besuchserlaubnis für den Knast beantragen durften, hing noch vor einiger Zeit an einer Schrankwand das „Neue Deutschlandlied“. Textprobe: „Nix verstehen, weil ich Türke (...), wozu soll ich hier noch schaffen, das erledigt doch mein Glied; Deutschland, Deutschland, über alles, ach wie schön ist dieses Lied! (...) Wenn wir erst zur Urne schreiten mit dem Zettel in der Hand, Deutschland, Deutschland über alles, bald gehört uns dieses Land!“
Ein Anwalt hatte zunächst eine Sekretärin zum Abhängen des Plakates aufgefordert, jedoch erfolglos. Als das Blatt wenige Tage später noch immer hing, erstattete er – im selben Haus – Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Das „Deutschlandlied“ verschwand daraufhin kurzerhand im Müll – unauffindbar. Die beschuldigte Sekretärin, die das Plakat seinerzeit aufgehängt hatte, konnte sich im Zuge der Ermittlungen an den Text „nicht mehr erinnern“. Und selbst wenn: Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens mit den Worten, der Text stachle „weder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung auf“, noch rufe er „zur Gewalt auf“. Auch dürfe der Inhalt „nicht als böswillige Verächtlichmachung der türkischen Mitbürger“ begriffen werden, sondern sei „eher in Richtung Vespottung“ zu werten. Auch die Menschenwürde sei nicht betroffen.
Dagegen bezeichnete der Kölner Verein „Öffentlichkeit gegen Gewalt“ den Beschluß als „skandalös“. Nach Meinung des Vereins habe die Staatsanwaltschaft Köln „den Schutz türkischer Mitbürger ausdrücklich verweigert“. Sie wirke so „in einem Klima mit, in dem Ausländer zum Freiwild werden“. Hasso Suliak
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